Logo Bayernportal

Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung

Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Arbeitsbereich 221: Wohnungs- und Versicherungswesen, soz. Wohnungsbau

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen