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Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung

Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.

Landratsamt Freyung-Grafenau

Bauwesen rechtlich, Raumordnung und Landesplanung, Immisionsschutz, Bodenschutz und Abfallrecht, Wohnbauförderung

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