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Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung

Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Dienstag und Donnerstag nach Terminvereinbarung bis 18 Uhr

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83278 Traunstein

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