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Sie müssen die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Mit dieser Fortbildungsprüfung wird der Komplexität im Bereich Lohnsachbearbeitung, gerade im Hinblick auf die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse bei den Mandanten, Rechnung getragen.
Der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt liegt ein bundeseinheitlicher Anforderungskatalog zur näheren Bestimmung der Inhalte der Fachassistenten-Prüfung zugrunde, welcher als Orientierungshilfe dient.
Die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Hinweis zum Wiederholungsantrag: Ein Wiederholungsantrag kann gestellt werden, ohne die Nachweise erneut einzureichen.
Die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich über das von der Steuerberaterkammer bereitgestellte Formular oder online bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.
Es muss die Zulassungs- und Prüfungsgebühr nach der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer entrichtet werden.
Die Zulassung zur Prüfung muss bis zum 31.07. des laufenden Jahres beantragt werden.