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Pass-, Personalausweis-, eID-Karten- und Melderecht; Beratung der Gemeinden

Landratsämter und Regierungen beraten die Gemeinden zum Pass-, Personalausweis- und Melderecht.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 24 Personenstands-und Ausländerwesen, Asylbewerberbetreuung

Leistungsdetails

Für die Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise sowie für An-, Ab- und Ummeldungen sind in Bayern die Gemeinden zuständig. Sie handeln dabei im übertragenen Wirkungskreis. Seit 1. Januar 2021 sind die Gemeinden auch für die Ausstellung von eID-Karten zuständig. Diese können Personen erhalten, die entweder Unionsbürger sind oder die über die Staatsangehörigkeit eines Staates verfügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.

Die Landratsämter haben in diesen pass-, ausweis-, eID-Karten- und melderechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden; die Fachaufsicht über die kreisfreien Gemeinden obliegt hingegen der Regierung.

Landratsämter und Regierungen beraten die Gemeinden zum Pass-, Personalausweis-, eID-Karten- und Melderecht. Wird in diesen Bereichen eine Ordnungswidrigkeit begangen, obliegt der Kreisverwaltungsbehörde (dem Landratsamt) das Bußgeldverfahren. Kreisfreie Gemeinden erledigen derartige Bußgeldverfahren selbst.

Ergänzung: Regierung von Oberbayern

Bei der Regierung von Oberbayern ist das Sachgebiet 10 für die Themen Ausweis- und Passrecht, das Sachgebiet 11 für das Melderecht zuständig. Bitte wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner.

Stand: 23.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration