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Der Freistaat Bayern fördert Projekte, die die freiwillige Ausreise, insbesondere ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger, in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützen.
Durch die staatliche Förderung von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sollen ausreisewillige Personen motiviert werden, den Entschluss zur Rückkehr in das jeweilige Heimatland freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Ein umfassendes Angebot von Unterstützungsleistungen in allen für die Rückkehr relevanten Anliegen soll eine Rückkehr in Würde ermöglichen.
Es können Projekte in Deutschland oder einem relevanten Rückkehrstaat gefördert werden, die den genannten Zweck erfüllen Zweck erfüllen und positive Effekte auf den Bereich der freiwilligen Rückkehr haben. Welche Maßnahmen gefördert werden können, wird regelmäßig neu bewertet.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Vereine, Wohlfahrtsverbände und sonstige gemeinnützige Organisationen (z.B. gGmbH) im Bereich der Freiwilligen Rückkehr.
Gefördert werden können Personalausgaben und Sachkosten.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der zuschussfähigen Personalkosten bemisst sich nach der Höhe der tatsächlich ausgezahlten Löhne und Gehälter. Die Personalkosten dürfen weder die Löhne, Gehälter sowie sonstige dem Zuwendungsempfänger entstehenden Arbeitskosten, noch die günstigsten marktüblichen Sätze (Tarifvertrag der Länder - TV-L) überschreiten (Besserstellungsverbot).
Erfolgt die Förderung im Rahmen einer Kofinanzierung, ist der Umfang der Förderung zwischen den Zuwendungsgebern abzustimmen und kann von den genannten Angaben abweichen.
Das Projekt muss dem Bedarf des Freistaats Bayern im Bereich der Freiwilligen Rückkehr entsprechen und geeignet sein, nachweisbar und effektiv die freiwillige Rückkehr aus Bayern zu intensivieren.
Ausschlusskriterien:
Der Zuwendungsempfänger hat i.d.R. eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.
Die Projektidee ist dem Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) möglichst frühzeitig vorzustellen. Wird eine Förderfähigkeit prognostiziert, muss der Antrag auf Förderung schriftlich beim LfAR unter Vorlage eines vorläufigen Finanzplans mit den voraussichtlichen Projektkosten eingereicht werden.
Es fallen keine Kosten an.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Der Zuwendungsempfänger hat i.d.R. eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.
Als Rechtsbehelf wird der verwaltungsgerichtliche Klageweg eröffnet.