Logo Bayernportal

Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen

Nach dem Tierschutzgesetz ist eine Fülle von Einrichtungen und Tierhaltungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig zu kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzanforderungen sicherzustellen.

Für Sie zuständig

Stadt Amberg
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Bitte nutzen Sie bei der Beantragung von Leistungen vorrangig die hierzu bereitgestellten Online-Dienste.

Hausanschrift

Marktplatz 11
92224 Amberg

Postanschrift

Postfach 2155

92211 Amberg

Telefon

+49 9621 10-0

Webseite

www.amberg.de

Leistungsdetails

Kontrollen sind hierbei auch ohne konkreten Verdacht zulässig. Private Tierhaltungen unterliegen im Verdachtsfall einer Kontrolle durch das Veterinäramt.

Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen:

  • Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen,
  • Gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
  • Einrichtungen, die gewerbsmäßig Tiere transportieren,
  • Tierhandlungen,
  • Tierbörsen
  • Zirkusbetriebe und Tierschauen,
  • Tierheime und ähnliche Einrichtungen,
  • Organisationen, die Wirbeltiere (außer Nutztiere) aus dem Ausland einführen und gegen Entgelt abgeben oder vermitteln,
  • Gewerbsmäßige Hundetrainer,
  • Gewerbsmäßige Bekämpfer von Wirbeltieren als Schädlinge
  • Zoologische Gärten,
  • Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden,
  • Einrichtungen, in denen
    • Tierversuche durchgeführt werden,
    • Versuchstiere gezüchtet werden,
    • Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4  Tierschutzgesetz genannten Zwecken verwendet werden oder
    • Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden.

Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung zur Beseitigung festgestellter Mängel bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 12.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz