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Anerkannte und bleibeberechtigte Ausländer; Erteilung von Wohnsitzzuweisungen

Anerkannte und Bleibeberechtigte können zu ihrer Versorgung mit angemessenem Wohnraum oder zur Förderung ihrer nachhaltigen Integration verpflichtet werden, in einem bestimmten Landkreis oder in einer bestimmten kreisfreien Stadt zu wohnen.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 14.1 - Flüchtlingsunterbringung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Offizieller Besucherverkehr nicht gegeben, nur nach Vereinbarung!

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Hofmannstraße 51
81379 München

(Gebäude D)

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80534 München