Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf