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Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
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83022 Rosenheim
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83004 Rosenheim