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Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Postfach 1432
84498 Altötting