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Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
63736 Aschaffenburg