Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Münchner Str. 33
82256 Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 33
82256 Fürstenfeldbruck