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Abfallrecht; Vollzug

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Landratsamt Straubing-Bogen

Umweltschutz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.

Hausanschrift

Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 463
94304 Straubing