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Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
Postfach 463
94304 Straubing