Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Telefon +49 (0)981 53-1386
Telefon +49 (0)981 53-1728
Telefon +49 (0)981 53-1361