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Die Generalstaatsanwaltschaften wirken durch die Fertigung von Stellungnahmen und Anträgen an den Entscheidungen der Revisionsgerichte mit.
Mitwirkung gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht (nur Generalstaatsanwaltschaft München)
Dies betrifft u. a. folgende Verfahren:
Mitwirkung gegenüber den Oberlandesgerichten (alle Generalstaatsanwaltschaften)
Dies betrifft u.a. folgende Verfahren: