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Rechtssachen; Mitwirkung bei Strafsachen von Oberlandesgerichten und vom Bayerischen Obersten Landesgericht

Die Generalstaatsanwaltschaften sind das Bindeglied zwischen den Staatsanwaltschaften ihres Bezirks und dem jeweils zuständigen Oberlandesgericht; die Generalstaatsanwaltschaft München übernimmt diese Funktion zugleich gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Generalstaatsanwaltschaften fertigen Stellungnahmen und Anträge im Revisions- und Beschwerdeverfahren.

Gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht übernimmt diese Aufgabe die Generalstaatsanwaltschaft München

Dies betrifft u. a. folgende Verfahren:

  • Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte in Strafsachen oder Sprungrevisionen gegen Urteile der Strafrichter oder Schöffengerichte der Amtsgerichte
  • Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Urteile bayerischer Amtsgerichte in Bußgeldsachen.

Mitwirkung gegenüber den Oberlandesgerichten (alle Generalstaatsanwaltschaften)

Dies betrifft u.a. folgende Verfahren:

  • Beschwerden bzw. sofortige Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der Landgerichte des Bezirks
  • Entscheidung über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft

 

 

Stand: 19.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz