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Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Waldhäuser Str. 5
97453 Schonungen
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Gymnasiumstr. 15
97421 Schweinfurt
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Kreuzstraße 59
97493 Bergrheinfeld
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Friedhofstraße 2
97520 Röthlein
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Schulweg 11
97453 Schonungen
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Tannigweg 2
97456 Dittelbrunn
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Rudolf-Werner Straße 1
97490 Poppenhausen
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Gartenstraße 2
97526 Sennfeld
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Rundelshäuser Straße 1
97440 Werneck-Schleerieth
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Schulstr. 26
97525 Schwebheim
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Pestalozzistraße 11
97464 Niederwerrn
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Kreuzstraße 59
97493 Bergrheinfeld
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Lülsfelder Weg 6
97447 Gerolzhofen
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Adam-Riese-Straße 12
97469 Gochsheim
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Bühlweg 3
97440 Werneck
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An der Tann 6
97453 Schonungen
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Geschwister-Scholl-Str. 28-32
97424 Schweinfurt
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Wenn ein Elternteil Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil benötigt, kann derjenige, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, die Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen. Mit der Antragstellung tritt die Beistandschaft ohne Weiteres ein. Es bedarf keiner weiteren gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung. Das Jugendamt wird gesetzlicher Vertreter des Kindes in den beantragten Aufgabenkreisen. Dies kann ''Feststellung der Vaterschaft'' und/ oder ''Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen'' sowie "Verfügung über diese Ansprüche" sein.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Sowohl das Jugendamt als auch der antragsbefugte Elternteil sind zur Vertretung des Kindes berechtigt. Lediglich, wenn das Jugendamt das Kind im gerichtlichen Verfahren vertritt, ist eine Vertretung durch den Elternteil ausgeschlossen.
Der Beistand unterliegt damit nicht den Weisungen des betreffenden Elternteils. Er sollte aber größtmögliches Einvernehmen mit diesem Elternteil anstreben. Schließlich kann die Beistandschaft jederzeit durch schriftliche Erklärung desjenigen Elternteils beendet werden, der die Beistandschaft beantragt hatte. Im Übrigen endet die Beistandschaft u.a. mit Volljährigkeit des Kindes oder mit dem Wegzug des Kindes ins Ausland, ferner mit Erledigung der Aufgaben des Beistands.
Ein Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, benötigt Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil.
Die Beistandschaft muss bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden.
In Bayern können aufgrund landesrechtlicher Regelung mit Zustimmung des Elternteils anstelle der Jugendämter auch Vormundschaftsvereine Beistandschaften führen.
Ist das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet? Bei Hinweisen darauf können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden.
Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.
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