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Kurorte und Heilbäder; Beantragung einer Förderung zur Steigerung der medizinischen Qualität

Das Förderprogramm unterstützt bayerische hochprädikatisierte Kurorte und Heilbäder sowie anerkannte Heilquellen- oder Moorkurbetriebe dabei, die medizinische Qualität im Sinne einer Ergebnisqualität weiter zu verbessern.

Formulare

Für Sie zuständig

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Institut für Kurortmedizin und Gesundheitsförderung

Hausanschrift

Prinzregentenstr. 6
97688 Bad Kissingen

Postanschrift

Prinzregentenstr. 6

97688 Bad Kissingen

Leistungsdetails

Zweck

Der Freistaat Bayern wird seine hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder und seine anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebe mit diesem Förderprogramm dabei unterstützen, Maßnahmen und Untersuchungen für den Nachweis der medizinischen Qualität im Sinne der Ergebnisqualität durchzuführen. Dadurch sollen die Akzeptanz der kurortmedizinischen Maßnahmen und die Gesundheit in der Bevölkerung gefördert, relevante und häufige Erkrankungen verhindert und der Gesundheitsstandort Bayern gleichermaßen gestärkt und zukunftsorientiert ausgerichtet werden.

Ziel der Förderung ist es, erforderliche wissenschaftliche, empirische Evidenzen zur (Kur-)Medizin zu entwickeln und dadurch die medizinische Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie in den anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben weiter zu verbessern. Die evidenzbasierten Kriterien und Indikatoren für die Steigerung der medizinischen Qualität sollen sich maßnahmespezifisch an den Fachstandards orientieren. Beispiele hierfür sind

– zum Einen nachhaltige patientenrelevante Wirkungen zu erzielen, wie zum Beispiel Verbesserungen des Gesundheitszustands, der Lebensqualität, des Wohlbefindens, Reduktion von Schmerzen, Steigerung der Beweglichkeit aber auch der Patienten- und Teilnehmerzufriedenheit,

– zum Anderen die Entwicklung und Evaluation wirksamer neuer Behandlungsmethoden und gesundheitsfördernder Maßnahmen,

möglichst unter Einbezug des natürlichen Heilmittels oder kurortspezifischen Verfahrens.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind Projekte, die im Rahmen eines therapeutischen, rehabilitativen, präventiven oder gesundheitsfördernden kurörtlichen Gesamtkonzepts umgesetzt werden.

Gefördert werden insbesondere Studien und Untersuchungen

– zur Verbesserung der Evidenz von Vorsorgemaßnahmen und medizinischen Interventionen im Rahmen von Aufenthalten in hochprädikatisierten Kurorten, Heilbädern und anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben oder

– zur Ausrichtung der hochprädikatisierten Kurorte, Heilbäder und anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebe auf häufige und relevante umwelt- und lebensstilbedingte chronische Krankheiten und Beschwerden und medizinische Zukunftsthemen inklusive zielgruppenspezifischer gesundheitsfördernder Angebote,

wenn sie mit einem der Forschungsfrage angemessenen Nachbeobachtungszeitraum qualitätsgesichert durchgeführt und evaluiert werden. Darüber hinaus werden insbesondere auch der Einsatz digitaler Technologie oder Infrastrukturmaßnahmen gefördert, soweit diese jeweils für die Durchführung des Projekts notwendig sind.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die primär touristisch oder wellnessorientiert sind.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.

Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Der Umfang der Zuwendung orientiert sich am zu fördernden Projekt. Die Zuwendung beträgt

a) für zuwendungsfähige Personal- und Sachausgaben bis zu 70 %,

b) für zuwendungsfähige Investitionsausgaben bis zu 50 %,

höchstens jedoch insgesamt 500.000 Euro.

Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.

Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mit mindestens 100.000 Euro festgesetzt werden.

 

Die Förderung eines Projekts setzt – neben der Berücksichtigung des Fördergegenstandes (Nr. 1.2 der KuHeMo-FöR) – voraus, dass

a) das Projekt einen Bezug zu Gemeinden hat, die

aa) über eine Anerkennung gemäß §§ 3 bis 8 der Bayerischen Anerkennungsverordnung (BayAnerkV) verfügen oder

bb) Sitz eines anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebs gemäß Teil 3 des Amtlichen Verzeichnisses der anerkannten Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte in Bayern sind oder

cc) Sitz eines Staatsbads gemäß Anhang zum Amtlichen Verzeichnis der anerkannten Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte in Bayern sind,

b) das natürliche Heilmittel oder das kurortspezifische Verfahren gemäß der Prädikatisierung oder der Artbezeichnung gemäße Kurortcharakter angemessen eingebunden wird,

c) das Gesamtkonzept bei Antragstellung hinreichend wissenschaftlich begründet ist und

d) mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.

  • Dem Antragsformular sind beizufügen:

    a) Eine Projektbeschreibung, in der neben Einzelheiten zum Projekt, insbesondere Titel, Ort, Beginn und Ende, vor allem Hintergrund und Ziele sowie die Bedeutung des Projekts für die medizinische Qualität in den hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern dargestellt werden,

    b) ein Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung),

    c) EU-Beihilferechtliche Erklärung ((DAWI-)De-minimis-Erklärung).

    Sollte das Projekt Baumaßnahmen enthalten, sind dem Antragsformular ferner beizufügen:

    a) Planunterlagen, bestehend aus

    aa) dem Bau-, dem Raumprogramm oder beidem, gegebenenfalls mit Anerkennungsvermerk,

    bb) einem Übersichtsplan und – sofern vorhanden – eine topografische Karte im Maßstab 1:25.000 (TK 25),

    cc) einem Lageplan des Bauvorhabens, mindestens im Maßstab 1:1000, mit Darstellung der Erschließung,

    dd) Plänen, die Art und Umfang des Bauvorhabens prüfbar nachweisen,

    b) Vorbescheide oder sonstige Nachweise über die baurechtliche Zulässigkeit,

    c) Erläuterungsbericht nach Muster 6 zu den VV zu Art. 44 BayHO,

    d) Kostenermittlung nach Muster 5 zu den VV zu Art. 44 BayHO oder nach DIN 276, wobei diejenigen Kosten, für die eine Zuwendung beantragt wird, gesondert auszuweisen sind; gegebenenfalls sind weitere Kostenaufschlüsselungen oder Berechnungen, deren Ergebnisse der Kostenermittlung zugrunde gelegt wurden, beizufügen; Flächen und Rauminhalte sind nach DIN 277 zu berechnen.

    Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage bestimmter Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern.

Der Antrag ist beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) einzureichen. Bei Anträgen von Gemeinden ist zusätzlich das Formblatt nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO beizufügen. Das LGL ist Bewilligungsbehörde.

Bevor Sie das Antragsformular anfordern, empfehlen wir Ihnen, anhand der kurzen Checkliste zu überprüfen, ob Sie die wesentlichen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und damit eine Antragstellung grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben könnte bzw. der Antrag prüffähig ist.

Das Antragsformular ist per E-Mail hier anzufordern.

keine

Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben (KuHeMo-FöR) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Aufgrund eines mehrstufigen Begutachtungsverfahrens ist von einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer der Anträge auszugehen. Wir bitten dies bei Ihrer Projektplanung zu berücksichtigen.

Stand: 09.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention