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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau

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Öffnungszeiten

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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89423 Gundelfingen a.d.Donau

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