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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst

Amt 2 - Finanzverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerhaus Niederfüllbach: Montag und Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr

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Coburger Str. 23
96271 Grub a.Forst

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Coburger Str. 23
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