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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Gemeinde Taufkirchen

Fachbereich Sicherheit, Ordnung, Wahlen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Köglweg 3
82024 Taufkirchen

Postanschrift

Postfach 1155
82018 Taufkirchen