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Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden. Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Pettenkoferstr. 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm