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Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden.  Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.

Landratsamt Kulmbach

321 Ausländerwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Do
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Di, Fr: Termine nur nach Absprache
Mi: geschlossen

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe für die Ausländerbehörde erfolgt telefonisch unter 09221/707-383 oder per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.

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95326 Kulmbach

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