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Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden. Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.
Weitere Infos siehe:
Kronacher Str. 30
96215 Lichtenfels
Postfach 13 40
96203 Lichtenfels