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Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden.  Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 14.1 - ANKER-Einrichtung, Flüchtlingsverteilung, Integration

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

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