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Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden. Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg