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Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Verwaltungsgemeinschaft Wertingen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Schulstr. 12
86637 Wertingen

Postanschrift

Postfach 1224
86635 Wertingen