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Übersetzer/-in und Dolmetscher/-in; Beantragung der Anerkennung einer außerbayerischen Qualifikation

Sie können eine Anerkennung Ihres außerbayerischen akademischen Abschlusses oder einer anderen Berufsausbildung mit staatlicher Prüfung beantragen, wenn Sie als „Übersetzer/in“ und „Dolmetscher/in“ vom Gericht öffentlich bestellt und allgemein beeidigt werden möchten.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Prüfungsstelle für Übersetzer und Dolmetscher

Öffnungszeiten

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Allgemein

Gesprächstermine nach vorheriger Vereinbarung

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Postanschrift

80327 München