Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Seit 27. Juni 2024 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern mit Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn wenigstens ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes
Das Kind ausländischer Eltern erwirbt mit Geburt in der Regel neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit. Es ist damit Mehrstaater.
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden.
Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Wenn Sie im Ausland leben, mit Deutschland eng verbunden sind und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, können Sie eine Einbürgerung beantragen.
Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein-verbindlich entschieden werden.