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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
14:30 Uhr - 17:30 Uhrund
14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Lauensteiner Str. 1
96337 Ludwigsstadt
Postfach 5
96333 Ludwigsstadt