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Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Gemeinde Wettstetten

Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Kirchplatz 10
85139 Wettstetten

Postanschrift

Kirchplatz 10
85139 Wettstetten