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Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der flächendeckenden systematischen Bündelung und Vernetzung Früher Hilfen durch Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKis).
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes durch Frühe Hilfen unterstützt der Freistaat Bayern Kommunen bei der Etablierung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme. Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit). Ziel der Förderung ist es, Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in belastenden Lebenssituationen frühzeitig zu erreichen und sie passgenau zu unterstützen, um so Überforderungssituationen zu vermeiden, die zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern führen können.
Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen.
Zuwendungsempfänger sind ausschließlich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal.
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung (Personalkostenzuschuss) gewährt. Eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft wird mit einem Festbetrag bis zu 16 500 Euro jährlich gefördert. Bei Fachkräften in Teilzeit reduziert sich die Förderung anteilig.
Die Zuwendungsempfänger haben nachfolgende Leistungen als Zuwendungsvoraussetzung zu erbringen:
Der Zuwendungsempfänger muss Netzwerkarbeit im nachstehenden Umfang leisten:
Neben der Netzwerkarbeit als allgemeine, strukturelle Zusammenarbeit hat die Koordinierende Kinderschutzstelle Eltern entsprechend ihrem individuellen Bedarf innerhalb des Jugendamtes oder an geeignete Netzwerkpartner zu vermitteln und den Übergang an der Schnittstelle zwischen zwei Netzwerkpartnern auf Wunsch unterstützend zu begleiten. Bei der Zusammenarbeit im Einzelfall sind insbesondere die Regelungen des Sozialdatenschutzes zu beachten.
Die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption ist unter namentlicher Nennung der an der Koordinierenden Kinderschutzstelle tätigen Fachkräfte, sowie der Netzwerkpartner mit Beschreibung des Aufgaben- und Kompetenzbereichs, Telefonnummer und E-Mail-Adresse in geeigneter Weise zu veröffentlichen (z. B. eigene Homepage der Koordinierenden Kinderschutzstelle).