Logo Bayernportal

Impfschutz auf Reisen; Beratung

Die Gesundheitsämter beraten über die bei Auslandsreisen empfehlenswerten Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.

Für Sie zuständig

Landratsamt Schwandorf - 5.0 - Abteilung 5 - Gesundheitsamt, Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Leistungsdetails

In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärzten und den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt.

Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung, geeigneter Gesundheitszustand des Impflings.

  • Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)

Die Kosten für Reiseimpfungen werden im Allgemeinen von den Krankenkassen nicht getragen.

Abhängig von der jeweiligen Impfung.

Stand: 13.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention