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Kreislauf- und Abfallwirtschaft; Informationen

Das Landesamt für Umwelt trägt dazu bei, den Stand der Technik bei der Vermeidung, Verwertung, Beseitigung und sonstigen Maßnahmen der Kreislauf- und Abfallbewirtschaftung fortzuschreiben.

 

Für Sie zuständig

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Bayerisches Landesamt für Umwelt
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Leistungsdetails

Kernaufgaben im Bereich Kreislauf- und Abfallwirtschaft am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) sind:

  • Erfassen und Bewerten abfallwirtschaftlicher Daten sowie insgesamt der Bewirtschaftung von Abfällen
  • Überwachung von Strömen gefährlicher Abfälle
  • Überwachung von thermischen Abfallbehandlungsanlagen und Deponien
  • Information und Beratung der Öffentlichkeit
  • Fachliche Unterstützung des StMUV, der Kreisverwaltungsbehörden und der Regierungen in Fachfragen der Kreislaufwirtschaft
  • Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern - REZ als zentrale Informations- und Wissenstransferdrehscheibe für die bayerische Wirtschaft im Bereich Material- und Rohstoffeffizienz

Die Abteilung Kreislaufwirtschaft am Landesamt für Umwelt (LfU) befasst sich u. a. mit folgenden Aufgaben:

  • Quantitative und qualitative Analyse von Entsorgungswegen z. B. für Bioabfall, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Klärschlamm,
  • Erstellung der jährlichen Bilanz "Hausmüll in Bayern",
  • Ermittlung und Bewertung von Abfallvermeidungsmaßnahmen,
  • Ausarbeitung der „infoBlätter“ zu vielfältigen Themen der Kreislaufwirtschaft,
  • Fachliche Betreuung des „Abfallratgeber Bayern“ des Bayerischen Umweltministeriums,
  • Zustimmung zu Überwachungsverträgen im Rahmen der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV),
  • Anerkennung von Entsorgergemeinschaften (Entsorgergemeinschaftenrichtlinie − EgRL),
  • Überwachung der Tätigkeit der Technischen Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften,
  • Anerkennung von Lehrgängen zur Erlangung der Fach- und Sachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, der Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall und für die Leitung verantwortliche Personen nach Deponieverordnung,
  • Begutachtung und Überwachung von Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen zur Beseitigung (Sonderabfallverbrennungsanlagen), Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen (Hausmüllverbrennungsanlagen) sowie Verbrennungsanlagen für Klärschlämme nach § 2 Abs. 2 der Klärschlammverordnung und sowie Anlagen der Träger der Sonderabfallbeseitigung (Sonderabfallsammelstellen und chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH); Beantwortung von Fachfragen zu diesen Anlagen,
  • Begutachtung und Überwachung von Anlagen zur Entsorgung von Tierkörpern (Tierkörperbeseitigungsanlagen, Sammelstellen und Tierkrematorien); Beantwortung von Fachfragen zu diesen Anlagen,
  • Begutachtung und Überwachung von Deponien; Beantwortung von Fachfragen zu diesen Anlagen,
  • Fachliche Stellungnahmen, Erarbeitung von Vollzugshilfen, Merkblättern und Musterauflagenvorschlägen zur Lagerung, Behandlung und Verwertung von Abfällen bei nicht thermischen Anlagen,
  • Zentrale Stelle für die Abfallüberwachung (ZSA) für gefährliche Abfälle, Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Feststellung der Einhaltung von Überlassungspflichten; Erstellung der jährlichen Sonderabfallstatistik für Bayern,
  • Bekanntgabe der Stellen zur Durchführung von Untersuchungen von Altholz, Mitwirkung bei nationalen Gremientätigkeiten zur Erstellung von Vollzugshilfen,
  • Beratungsstelle Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm,
  • Freiwillige Rücknahmesysteme von Abfällen,
  • Prüfung von PRTR-Berichten (Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister) im Bereich der Abfallentsorgung und Beratung der Berichtspflichtigen,
  • Umweltfachliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

  • Abfallratgeber Bayern; Informationssystem

    Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte und Unternehmen umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.

Stand: 09.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz