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Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Neu-Ulm

Hausanschrift

Reuttier Straße 64
89231 Neu-Ulm

Postanschrift

Reuttier Straße 64

89231 Neu-Ulm

Telefon

+49 731 8013-0

Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

Hausanschrift

Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)

Postanschrift

Auf der Breite 17

87439 Kempten (Allgäu)

Telefon

+49 831 9909-0

Leistungsdetails

Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 09.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration