Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bahnhofstraße 43
91413 Neustadt a.d.Aisch
Postfach 1125
91401 Neustadt a.d.Aisch
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.