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Streuobst; Beantragung einer Förderung für Baumpflanzungen

Der Freistaat Bayern fördert den Erwerb von Streuobstbäumen. Mit dem bayerischen Streuobstpakt gehen Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand. Der Freistaat schützt damit diese Jahrhunderte alte Kulturlandschaft. Bis 2035 sollen 1 Mio. neue Bäume gepflanzt werden.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Für Sie zuständig

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Hausanschrift

Dr.-Rothermel-Str. 12
86381 Krumbach (Schwaben)

Postanschrift

Postfach 1163

86379 Krumbach (Schwaben)

Telefon

+49 8282 92-0

Leistungsdetails

Zweck

Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Der Anbau von mehr als 2.000 Obstsorten sichert einen Schatz an genetischer, geschmacklicher und gesunder Vielfalt und wurde daher im April 2021 von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland aufgenommen. Der derzeitige Streuobstbestand in Bayern soll erhalten sowie darüber hinaus zusätzlich Streuobstbäume neu gepflanzt werden, da Streuobstwiesen unsere wunderschöne Kulturlandschaft prägen, unsere ländlichen Räume bereichern und uns wundervolles Obst aus regionalem Anbau bringen.

Gegenstand

Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen zum Zweck der Pflanzung in Bayern.

Zuwendungsempfänger

  • Kommunen
  • Rechtsfähige Vereine
  • Rechtsfähige Verbände

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Der Kaufpreis ist durch die Rechnung einer Baumschule, die auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt ist, nachzuweisen.

Art und Höhe

Gefördert wird der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Die maximale Förderung pro Baum beträgt 45 Euro.

Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.

Die Streuobstbäume müssen folgende drei Qualitätsanforderungen erfüllen:

  • Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen.
  • Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
  • Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die vorstehenden Qualitätsanforderungen sind von der Baumschule auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Dokument zu bestätigen.

Beantragung

Der Förderantrag ist beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung elektronisch einzureichen. Zuständig ist das Amt, das für den Ort zuständig ist, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten.

Wählen Sie bei „Vor Ort“ den Ort, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten. Über das anschließend im linken Bereich angezeigte Registerblatt „Online-Verfahren" starten Sie die Antragstellung.

Das Amt prüft den Förderantrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.

    Auszahlung

    Für die Auszahlung der Fördermittel ist ein Zahlungsantrag zu stellen.

    Dem Zahlungsantrag sind folgende Anlagen beizufügen:

    • die auf den Zuwendungsempfänger ausgestellte Rechnung der Baumschule inkl. Zahlungsnachweis und Bestätigung der Baumschule, dass die Bäume die drei Qualitätsanforderungen (siehe Abschnitt A, Nr. 4: Stammhöhe, Unterlage, keine Containerware) erfüllen und
    • eine Liste mit den Standorten der gepflanzten Streuobstbäume.

    keine

    keine

    • Antrag auf Förderung: In der Regel erhalten Sie nach 1 – 2 Wochen Ihren Förderbescheid.
    • Antrag auf Auszahlung: In der Regel erhalten Sie nach 1 – 2 Wochen Ihren Auszahlungsbescheid.
    • Auszahlung der Fördermittel: Die Auszahlung findet an bayernweit einheitlichen Auszahlungsterminen statt. Der Abstand zwischen den Auszahlungsterminen beträgt in der Regel 10 Wochen.

    Die Vorhaben dürfen vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. Bereits begonnene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Achtung: Bereits die Bestellung der Streuobstbäume bei der Baumschule zählt als Beginn der Maßnahme.

    Stand: 03.09.2024
    Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus