Im Artikel 52 der Bayerischen Verfassung heißt es: "Zur Unterstützung des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben besteht eine Staatskanzlei." Detailliert werden ihre Aufgaben in der "Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung" beschrieben.
Die Bayerische Staatskanzlei
Ihren Hauptsitz hat die Bayerische Staatskanzlei in München am Franz-Josef-Strauß-Ring 1. Zur Staatskanzlei in München gehört auch das Prinz-Carl-Palais. Es wird hauptsächlich für repräsentative Aufgaben des Ministerpräsidenten genutzt. Darüber hinaus unterhält die Bayerische Staatskanzlei zwei Außenstellen in Berlin und Brüssel.
Die oberste Landesbehörde im Freistaat Bayern und Sitz des Bayerischen Ministerpräsidenten wird von einem Kabinettsmitglied im Ministerrang geleitet.
Der Leiter der Staatskanzlei ist neben der Medien- und Rundfunkpolitik zuständig für die Bundesangelegenheiten des Freistaats Bayern. Insbesondere obliegt ihm die Stimmführung und Vertretung Bayerns im Bundesrat. Ferner koordiniert er ressortübergreifend den Bürokratieabbau. Neben München hat er seinen Dienstsitz in Berlin bei der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund.
Der Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales ist verantwortlich für die Europaangelegenheiten des Freistaats Bayern. Er koordiniert die Europapolitik, pflegt die Beziehungen Bayerns nach außen und beobachtet wichtige politische Vorgänge bei der Europäischen Union. Neben München hat er seinen Dienstsitz auch in Brüssel bei der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union.
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