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Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Verbraucher, die an das Wasserwerk Meitingen (Ortsteile Erlingen, Herbertshofen, Langenreichen und Meitingen) angeschlossen sind, können mithilfe des hier verfügbaren Online-Verfahrens ihren Wasserzählerstand online melden.
Bitte beachten Sie, dass die Ortsteile Ostendorf und Waltershofen zum Zweckverband der Wasserversorgung der Schmuttergruppe gehören. Falls Sie in diesen Ortsteilen wohnhaft sind, nutzen Sie zur Wasserzählerstandsmeldung das Onlineformular der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf.