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Das Ökoflächenkataster (ÖFK) ist eine Datenbank zur Verwaltung ökologisch bedeutsamer Flächen, die in keinem anderen Verzeichnis geführt werden. Dazu gehören auch Ökokonto-Flächen. Das Kataster unterstützt die Naturschutzbehörden beim Vollzug der Eingriffsregelung.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Das bayerische Ökoflächenkataster wird beim Bayerischen Landesamt für Umwelt geführt und laufend fortgeschrieben. Es beinhaltet:
Die Flächen des Ökoflächenkatasters dienen unter anderem als wertvolle Bausteine in ökologischen Verbundprojekten.
Die Meldungen an das Ökoflächenkataster erfolgen flurstücksbezogen.
Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen
Die Genehmigungsbehörden (z. B. Regierungen, Landratsämter, Gemeinden, Ämter für ländliche Entwicklung, Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Bergämter, Eisenbahnbundesamt) übermitteln die im Rahmen einer Eingriffsplanung festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzflächen an das Landesamt für Umwelt.
Die Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen erfolgt über den elektronischen Meldebogen. Der Meldebogen enthält alle wichtigen Angaben zu Ausgleichs- und Ersatzflächen, die für die Übernahme in das Ökoflächenkataster benötigt werden.
Wenn eine Ausgleichs- und Ersatzfläche von einem schon ans Ökoflächenkataster gemeldeten Ökokonto abgebucht werden soll, ist der unter "Formulare" verlinkte Meldebogen zu verwenden.
Bis zur Fertigstellung der Neuprogrammierung des Ökoflächenkatasters können Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen auf wechselnden Flächen mit unter "Formulare" verlinkte Meldebogen an das Ökoflächenkataster gemeldet werden.
Der herkömmliche Meldebogen kann per E-Mail (oekoflaechenkataster@lfu.bayern.de) an das Landesamt für Umwelt gesendet werden.
Ausgleichs- und Ersatzflächen und -maßnahmen sind durch die Genehmigungsbehörden unmittelbar nach Bescheidserlass an das Ökoflächenkataster zu melden. Das gilt auch für Ausgleichs- und Ersatzflächen, die von Ökokonten abgebucht werden müssen.