Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ordnet das Gericht auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung freiheitsentziehende Maßnahmen an.
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Pettenkoferstr. 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm