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In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ordnet das Gericht auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung freiheitsentziehende Maßnahmen an.
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Poststraße 1
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm