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In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ordnet das Gericht auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung freiheitsentziehende Maßnahmen an.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg