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Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz; Erklärung des Verzichts auf die Anerkennung

Sie können den Verzicht auf die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft erklären.

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Für Sie zuständig

Steuerberaterkammer Nürnberg

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Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg

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Karolinenstraße 28

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+49 911 94626-0

Leistungsdetails

Die Anerkennung einer Gesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft erlischt durch Verzicht auf die Rechte aus der Anerkennung gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer. 

Die Berufsausübungsgesellschaft wurde durch die zuständige Steuerberaterkammer anerkannt.

Sie müssen den Verzicht schriftlich oder online gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erklären.

Der Verzicht ist gebührenfrei.

keine

keiner

Stand: 18.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat