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Tourismus; Beratung und Information

Gemeinden und Landkreise können Bürger und Gäste über die touristischen Angebote informieren und beraten.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Für die Beratung und Information der Bürger und Gäste können in den Landratsämtern und Gemeindeverwaltungen Geschäftsstellen oder Info-Stände eingerichtet werden. Es werden z.T. auch eigene Broschüren und Karten z.B. über Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps, Radtouren und Übernachtungsmöglichkeiten angeboten.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales