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Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.

Ansprechpartner - Stadt Fürth

Städte- und Wohnungsbauförderung (Abteilung im Stadtplanungsamt)

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