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Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.
und
12:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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Dr.-Grundler-Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
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