Der Freistaat Bayern gewährt eine Prämie für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen in medizinisch schlechter versorgten Regionen.
Eine ausreichende wohnortnahe ambulante ärztliche Versorgung ist in Bayern überwiegend gewährleistet. Aufgrund ungünstiger Entwicklungen von infrastrukturellen und soziodemografischen Faktoren kann es insbesondere bei einer Kumulierung besonderer Herausforderungen, wie dem Zusammentreffen einer alternden Bevölkerung mit erhöhtem medizinischen Versorgungsbedarf bei gleichzeitig ebenfalls älter werdender Ärzteschaft sowie ungünstiger Erreichbarkeit und Mobilitätslage, in Einzelfällen zu einer unzureichenden medizinischen Versorgung kommen. Für diese Regionen, die häufig einen ländlichen Charakter aufweisen, ist es oftmals schwieriger, ausreichend Ärztinnen und Ärzte für eine vertragsärztliche Tätigkeit zu gewinnen, um die Versorgungslage langfristig zu stabilisieren. Mit der Landarztprämie soll ein finanzieller Ausgleich für diese besonderen Herausforderungen erfolgen und damit die Entscheidung für die Niederlassung, Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen im Landarztprämiengebiet gefördert werden.
Empfänger der Landarztprämie können folgende Arztgruppen sein:
Zudem setzt die Landarztprämienrichtlinie voraus, dass
Die Antragstellung ist elektronisch über den Formularserver Bayern (IT-DLZ) mittels des dort bereitgestellten Antragsformulars vorzunehmen.
Seit dem 01.04.2023 ist eine Registrierung/Anmeldung über die Bayern-ID, bzw. die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises erforderlich.
Hinweise und Informationen über die einzelnen Anmeldeverfahren (BayernID oder Online-Ausweisfunktion) finden Sie unter "Weiterführende Links".
Die Antragstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit erfolgen und der Antrag muss innerhalb dieser Frist beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingehen. Bitte beachten Sie, dass die erstmalige Registrierung/Anmeldung über die Bayern-ID, bzw. die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 4 – 6 Wochen.
Die Niederlassung, Filialbildung bzw. Gründung des MVZ muss in Übereinstimmung mit der ärztlichen Bedarfsplanung geschehen und die zulassungsrechtliche Entscheidung muss erfolgt sein.