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Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.

Für Sie zuständig

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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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Regierung von Mittelfranken
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Koordinationsstellen Wohnungslosenhilfe
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Leistungsdetails

Zweck

Der Freistaat Bayern fördert als Anschubfinanzierung die Beratung und Information Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems.

Gegenstand

Gefördert werden Modellprojekte zur Betreuung und Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in Bayern.

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst grundsätzlich die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 % der Personalkosten.

Ab dem 01.03.2021 werden die zuwendungsfähigen Personalkosten nach VV Nr. 2.5. Satz 3 zu Art 44 BayHO berechnet.

Die Förderung von höheren Sachkosten kann nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz erfolgen sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Gefördert werden die oben genannten Maßnahmen unter Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung, wenn eine positive Stellungnahme zum Modellprojekt von der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe vorliegt.

  • fachliche Konzeption Modellprojekt

Die Förderanträge für Modellprojekte sind über die jeweils zuständige Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe Nord- oder Südbayern beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einzureichen.

Die Förderabwicklung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken, welche bayernweit für diese Förderung zuständig ist. Die Formblattanträge werden über die Koordinatoren an den jeweiligen Träger übermittelt.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

keine

maximal 8 Wochen

keine

Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO)

Stand: 24.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales